ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
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Jedem Unternehmen, das sich ein Ausschreibungsdossier beschaffen möchte, wird empfohlen, sich zu identifizieren, um schnellstmöglich von allen Änderungen oder näheren Einzelheiten während der Ausschreibungsdauer informiert zu werden.
Laut Artikel 133 des Gesetzes für öffentliche Aufträge, Veröffentlichung der Liste der pro Jahr vergebenen Aufträge gemäß dem Erlass vom 26. Dezember 2007, abgeändert durch den Erlass vom 21. Juli 2011: